Ein Kölner Verwaltungsgericht untersagt dem Verfassungsschutz vorerst, die AfD als „gesichert rechtsextrem“ zu bezeichnen. Über die Rechtmäßigkeit der Einstufung wird weiter verhandelt.
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AfD und Sympathisanten
Die Entscheidung des VG Köln ist ein wichtiger Dämpfer für politisch motivierte Stigmatisierung und stärkt rechtsstaatliche Kontrolle über den Verfassungsschutz.
Verfassungsschutz & AfD-Kritiker
Der Beschluss ist ein rechtsstaatlicher Zwischenschritt, aber politisch gefährlich, weil er die AfD scheinbar entlastet und Aufklärung über ihren Rechtsextremismus erschwert.
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