Ein 19‑jähriger überfiel im August eine Tankstelle, schoss 17‑mal auf eintreffende Polizisten und tötete einen Beamten. Das Landgericht Saarbrücken sprach ihn wegen schweren Raubes schuldig und ordnete statt Haft die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung an; das Urteil stieß auf scharfe Kritik.
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Strenge-Strafbefürworter
Die Entscheidung, einen Polizistenmörder nach 17 Schüssen in die Psychiatrie statt zu einer langen Haftstrafe zu schicken, ist ein fatales Signal an Täter und ein Schlag ins Gesicht der Polizei.
Forensik- und Rechtsstaatsverteidiger
Die Tat ist entsetzlich, aber die Entscheidung für forensische Psychiatrie statt Haft ist rechtsstaatlich folgerichtig, wenn Schuldunfähigkeit oder -minderung gutachterlich belegt ist.
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