Bildquelle: Berliner Zeitung

Neue Pflicht: Männer (17–45) brauchen Genehmigung der Bundeswehr für Auslandsaufenthalte

Seit 1.1.2026 müssen Männer zwischen 17 und 45 Jahren eine Genehmigung der Bundeswehr einholen, wenn sie Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen. Regelung ist Teil der Wehrdienst-Modernisierung; Folgen und Ausnahmeregeln bleiben unklar.

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Seit dem 1. Januar 2026 müssen Männer zwischen 17 und 45 vor einem Auslandsaufenthalt von mehr als drei Monaten eine Genehmigung beim einholen, weil neu gefasst wurde.

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Die Änderung ist Teil des und erweitert die bisher auf und beschränkte Genehmigungspflicht in den Normalzustand.

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Das Verteidigungsministerium begründet die Maßnahme mit dem Ziel einer belastbaren , um für den Ernstfall zu wissen, wer sich längerfristig im Ausland aufhält.

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Die Regelung steht im Spannungsfeld zum , betrifft die anvisierte und die verpflichtenden Fragebögen für Jahrgänge ab 2008 im Rahmen der Truppenaufstockung.

Welcher Position fühlst du dich näher?

Sicherheitsorientierte Regierung

Die Genehmigungspflicht ist in der aktuellen Sicherheitslage ein notwendiges, verhältnismäßiges Mittel, um Verteidigungsfähigkeit und Bündnisglaubwürdigkeit zu sichern.

Bürgerrechts- und Freiheitskritiker

Diese Genehmigungspflicht ist ein massiver Eingriff in die Freizügigkeit und stigmatisiert junge Männer pauschal als potenzielle „Ressource“ des Staates.

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